FFH Gebiet Ochtum

Sportfischerverein Bremen – Stuhr e.V.
 

12.01.2017


Liebe Sportsfreunde,
am 19. Dezember wurden die neuen Verordnungen der beiden Landschaftsschutzgebiete „Schlatts in der Leerßer Moorheide“ und „Hache, Ochtum, Klosterbach/Varreler Bäke“ sowie die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Oppenweher Moor“ vom Kreistag beschlossen und von Landrat Cord Bockhop unterzeichnet. Mit dem erscheinen im Amtsblatt sind die Verordnungen in Kraft getreten und die FFH-Gebiete EU-konform gesichert.
Betroffen von dem Landschaftsschutzplan ist auch unser Verein. Dadurch, das der Verein frühzeitig in die Planung mit eingebunden war, ändert sich für die Vereinsmitglieder nichts.

Die ordnungsgemäße Fischerei, die Fischereiaufsicht und auch das Befahren mit Motorbooten zur Ausübung der ordnungs- gemäßen Fischerei ist weiterhin für Vereinsmitglieder erlaubt.

Auszug aus dem Landschaftsschutzplan:
LSG DH 81 Hache Ochtum Klosterbach Varreler Bäke

§1 Abs. 2. Das LSG besteht aus Fließgewässerabschnitten der Hache, der Ochtum, des Klosterbaches, der Varreler Bäke und zwei Stillgewässern in den Gemeinden Weyhe und Stuhr des Landkreises Diepholz. Die Gewässerabschnitte liegen in den naturräumlichen Einheiten „Thedinghäuser Vorgeest“, „Verdener Wesertal“ und „Wesermarschen“

§4 Abs. (5) Freigestellt ist die bisherige natur- und landschaftsverträgliche fischereiliche Nutzung nach
folgenden Vorgaben:

a) zu Zwecken der natur- und landschaftsverträglichen fischereilichen Nutzung einschließlich der Fischereiaufsicht und der Erhebung fischereikundlicher Daten,
b) zur Erfüllung der Monitoring- und Berichtspflichten durch Mitarbeiter des LAVES und deren Beauftragte,
c) für Anlieger, deren Grundstücke nur über den Wasserweg erreichbar sind,

1. Einrichtung befestigter Angelplätze nur mit vorheriger Zustimmung der Naturschutzbehörde,
2. ohne Schaffung neuer Pfade (mit offenen Bodenstellen).
(6) Freigestellt ist die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter:

LSG DH 81 Hache Ochtum Klosterbach Varreler Bäke
LSG Begründung Hache Ochtum Klosterbach Varreler Baeke

Etwas ändert sich doch für unsere Vereinsmitglieder.
Durch den Verein mit seinen Mitgliedern, sind die Gewässer erst zu dem geworden, was jetzt unter besonderem Schutz steht.
Jetzt ist an dem Verein, diesen Status zu erhalten und im Sinne des Naturschutzes zu gestalten.

Mit freundlichem Gruß

Rolf Libertin
1.Vorsitzender
Sportfischerverein Bremen-Stuhr